Wenn Sie bereits anerkannte Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft sind, bedenken Sie bitte, dass Ihre Anerkennung jeweils nur für die Dauer von maximal drei Jahren gültig ist. Damit Sie weiterhin die Vorteile genießen können, stellen Sie bitte spätestens drei Monate vor Ablauf einen Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als Beratungsstelle.