Anerkannte Fortbildungen und Kongresse
herunterladenWerden Sie anerkannte Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft
Persönlich, unabhängig, sichtbar.
Als Facharzt oder Fachärztin können Sie sich zusätzlich zu Ihrer Mitgliedschaft als Beratungstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft anerkennen lassen.
Ein Zeichen setzen für Ihre Expertise
Die Anerkennung als Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft ist ein Qualitätssiegel für Ihre fachliche Kompetenz im Bereich der Kontinenzversorgung. Sie ist personenbezogen, nicht an eine Institution oder Einrichtung gebunden und unterstreicht Ihre individuelle und persönliche Expertise.
Zum Antrag auf Anerkennung | Verlängerung der anerkannten BeratungsstelleSie sind noch kein Mitglied?
Voraussetzung für die Anerkennung als Beratungsstelle ist eine Mitgliedschaft bei der Deutschen Kontinenz Gesellschaft.
Informieren und Mitglied werdenAnerkannte Fortbildungen und Kongresse
Laden Sie hier die aktuelle Übersicht der anerkannten Fortbildungen und Kongresse herunter, die für die Beantragung oder Verlängerung einer anerkannten Beratungsstelle berücksichtigt werden.
Alle Vorteile auf einen Blick
Der Mehrwert für Sie
Als Beratungsstelle profitieren Sie nicht nur von allen Vorteilen der Mitgliedschaft – Sie erhalten zusätzlich exklusive Mehrwerte, die Ihre Arbeit sichtbar stärken.
Wettbewerbsvorteil in der Region
Die Anerkennung als Beratungsstelle hebt Sie deutlich von anderen Praxen oder Kliniken ab, die keine vergleichbare Expertise nachweisen können. Das kann sich positiv auf die Zuweisung durch Kollegen und Kolleginnen und auf die Wahl der Patienten und Patientinnen auswirken.
Das Zeichen für Vertrauen und Expertise
Ihre Beratungsstelle wird auf der Website der Deutschen Kontinenz Gesellschaft in der Expertensuche gelistet – ein wichtiges Instrument für Patienten und Patientinnen und ärztliche Kollegen und Kolleginnen.
Die Expertensuche für neue Patienten
Als Beratungsstelle sind Sie in der Expertensuche der Deutschen Kontinenz Gesellschaft gelistet. Für Betroffene ist das ein zentrales Instrument, um schnell spezialisierte Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in ihrer Region zu finden.
Sichtbarkeit in der Fachwelt
Die Listung auf der Website der Deutschen Kontinenz Gesellschaft und die Möglichkeit zur Veröffentlichung eigener Veranstaltungen erhöhen Ihre Präsenz in der Fachöffentlichkeit.
Die Stärkung Ihrer Außendarstellung
Als anerkannte Beratungsstelle erhalten Sie eine hochwertige Anerkennungsurkunde für Ihre Praxisräume sowie ein offizielles Beratungsstelle‑Siegel für Website, Briefpapier und Flyer. Diese Auszeichnungen stärken Ihre Glaubwürdigkeit nach außen und unterstützen Sie wirkungsvoll in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Zum Download
Zugang zu exklusiven Informationen
Beratungsstellen erhalten bevorzugt Informationen zu neuen wissenschaftlichen Erkenntissen, Veranstaltungen und Materialien der Deutschen Kontinenz Gesellschaft.
Gemeinsam sichtbar: Mehr Präsenz durch Öffentlichkeitsarbeit
Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft unterstützt Ihre Aktionen – auf Wunsch auch in Social Media – und veröffentlicht Ihre Veranstaltungen für Fachkreise oder Betroffene kostenfrei auf ihrer Website. Darüber hinaus stärkt die Deutsche Kontinenz Gesellschaft die Sichtbarkeit der Beratungsstellen durch aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Das Service-Plus: Kostenfreies Informationsmaterial für Ihre Beratung
Sie erhalten eine Urkunde zur Auszeichnung Ihrer Beratungsstelle sowie Zugang zu kostenlosen Broschüren und Miktionsprotokollen für Ihre Patienten und Patientinnen.
Voraussetzung für die Anerkennung als Beratungsstelle
- Voraussetzung ist die persönliche Mitgliedschaft in der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. Es handelt sich rechtlich um eine Vereinsmitgliedschaft. Es gilt die Satzung der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. Bitte reichen Sie den Mitgliedsantrag gemeinsam mit dem Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle ein.
- Sie müssen über einen Facharzttitel verfügen.
- Für die Anerkennung als Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft müssen Sie den Besuch von drei durch den Expertenrat der Deutschen Kontinenz Gesellschaft anerkannte inkontinenzspezifische Fortbildungen und Kongresse in den letzten drei Jahren nachweisen. Welche Veranstaltungen und Fortbildungen durch den Expertenrat anerkannt worden sind, entnehmen Sie dem Antragsformular. Ihre Teilnahmebescheinigungen sind dem Antrag auf Anerkennung beizufügen. Alternativ können Sie auch den Fortbildungsnachweis Ihrer zuständigen Ärztekammer beifügen. Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei den anerkannten Fortbildungen: Von den drei Kongressen, die Sie in den letzten drei Jahren besucht haben und für die Anerkennung einreichen, muss mindestens eine Fortbildung ein obligater Kongress/Fortbildung sein.
- Je eine Fortbildung kann ersetzt werden durch:
– Eine qualifizierte Hospitation (mind. 1 Tag) in einem zertifizierten Kontinenz- und Beckenbodenzentrum. Die Hospitation ist mit einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen.
– Oder eine eigene Veranstaltung oder ein Fachvortrag zum Thema Inkontinenz. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis bei (z. B. Programmflyer). - Alle drei Jahre wird die Anerkennung überprüft, indem Sie erneut Ihre Teilnahme an den anerkannten Fortbildungen/Kongresse der letzten drei Jahre nachweisen.
- Sie sind in mehreren Einrichtungen tätig? Kein Problem – Sie können selbstverständlich mehrere Beratungsstellen führen. Jede Beratungsstelle wird dabei separat anerkannt und berechnet, sodass Sie Ihre Expertise flexibel an allen Standorten in der Außendarstellung sichtbar machen können.
Kosten und Bedingungen
- Die Anerkennung als Beratungsstelle ist ausschließlich in Verbindung mit einer persönlichen Mitgliedschaft in der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. möglich. Der Antrag auf Mitgliedschaft und der Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle sind zusammen einzureichen. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit auf 55,00 € pro Jahr.
- Die jährliche Gebühr für die Beratungsstelle beträgt derzeit 71,50 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer, also insgesamt 76,50 €.
- Die fristgerechte, vollständige und eigenständige Einreichung aller für die Anerkennung und für die Verlängerung der Anerkennung erforderlichen Fortbildungsnachweise liegt in der Verantwortung der Antragsteller und Antragstellerinnen.
- Nach der Erstanerkennung der Beratungsstelle, wird die Beratungsstelle nach Ablauf automatisch um drei Jahre verlängert. Die hierfür fällige Gebühr wird in voller Höhe erhoben, auch dann, wenn die geforderten Nachweise für die Anerkennung nicht ordnungsgemäß eingereicht werden. Liegen die Nachweise nicht vor, wird die Beratungsstelle aus der Expertensuche genommen. Die Ausstellung der aktualisierten Urkunde, des aktualisierten Siegels und die erneute Aufnahme bzw. Weiterführung in der Expertensuche erfolgt erst bei vollständiger Vorlage der geforderten Nachweise. Davon unberührt ist die Zahlung der Gebühr.
- Die Beratungsstelle wird für jeweils drei Jahre eingerichtet und verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch um weitere drei Jahre, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung der Beratungsstelle ist mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gegenüber der Geschäftsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. möglich. Die Kündigung kann in Textform erfolgen; eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Beratungsstelle verbindlich als verlängert, und die hierfür fällige Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die zur Verlängerung erforderlichen Nachweise nicht oder verspätet eingereicht werden. - Die Anerkennung ist personenbezogen und bezieht sich nicht auf eine Institution wie Krankenhaus, Klinikabteilung oder Praxis. Hinweise auf die Anerkennung – z. B. auf Ihrer Website oder Ihrem Briefpapier – müssen daher immer in Verbindung mit Ihrer Person erfolgen.
- Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes bleibt die Anerkennung bestehen und wird unter der neuen Anschrift weitergeführt. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall zeitnah über Ihre berufliche Veränderung.
Gemeinsam für Kontinenz
Werden Sie Teil eines starken Netzwerks und zeigen Sie Ihr Engagement für eine hochwertige Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Kontinenzproblemen.
Jetzt Antrag auf Anerkennung stellenUnsere Satzung
Unsere Satzung ist das Fundament der Deutschen Kontinenz Gesellschaft – sie definiert, wofür wir stehen, wie wir arbeiten und wie wir gemeinsam Wirkung erzielen. Sie gibt Orientierung und schafft den Rahmen für unser gemeinsames Engagement.