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Anerkennung als Mediziner mit Beratungsstelle

Vorteile einer Mitgliedschaft in der Deutschen Kontinenz Gesellschaft

Als Facharzt können Sie sich als Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft anerkennen lassen. Der hier hinterlegte Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle informiert Sie, welche Voraussetzungen sie erfüllen und welchen Unterlagen Sie einreichen müssen

Laden Sie sich jetzt den Antrag für Beratungsstellen herunter und profitieren Sie bald davon, als anerkannte Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft auftreten zu dürfen.

Antrag auf Mitgliedschaft als Beratungsstelle

So profitieren Sie von der Anerkennung als Beratungsstelle: 

  • Ihre Kontaktdaten werden auf der gut besuchten Website der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. aufgeführt. 
  • Ihre Veranstaltungen für Fachpersonal oder Betroffene zum Thema Inkontinenz, die dem Satzungszweck der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. dienen, werden nach Ihrer Meldung kostenfrei auf der Website der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. veröffentlicht. 
  • Sie dürfen auf Ihre persönliche Anerkennung als Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. auf Ihrer Website, Ihrem Briefpapier, Ihrem Flyer etc. hinweisen. 
  • Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit weist die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V. auf die anerkannten Beratungsstellen als geeignete Ansprechpartner hin. 
  • Sie erhalten eine Urkunde als Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. zum Aushang in Ihrer Praxis bzw. in Ihrem Krankenhaus 
  • Sie erhalten ein Begrüßungspaket mit Flyern und Miktionsprotokollen der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. für Ihre Patienten und können diese jederzeit kostenfrei nachbestellen. 
  • Die Mitgliedschaft als anerkannte Beratungsstelle umfasst die normale Mitgliedschaft in der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. mit Vorteilen wie ermäßigten Teilnehmergebühren für den 
  • Kongress und der Zusendung des Newsletters der Deutschen Kontinenz Gesellschaft. Außerdem unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag die Durchführung der satzungsgemäßen 
  • gemeinnützigen Aktivitäten der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. und der anteilige Beitrag für die normale Mitgliedschaft (€ 50) ist spendenabzugsfähig