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Siegel-Generator "Anerkannte Beratungsstelle"


Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V. hat Ihnen die Anerkennung als Beratungsstelle erteilt. Sie erhalten dadurch auch die Berechtigung in Ihrer Außendarstellung und in Ihrer Patientenkommunikation gezielt auf dieses Qualitätsmerkmal hinzuweisen.

Durch die Anerkennung als Beratungsstellen, zeigen Sie, dass Sie aktiver Teil der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. sind und damit dem ausgewiesenen interdisziplinären Netzwerk von Fachexperten angehören, die sich der Versorgung von Menschen mit Problemen der Harn- und Stuhlinkontinenz sowie funktionellen Störungen und Erkrankungen des Beckenbodens widmen.



 

Als Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. erhalten Sie von uns eine Urkunde und darüber hinaus Ihr individuelles Siegel „Anerkannte Beratungsstelle“. Dieses Siegel können Sie hier online selbst erstellen und herunterladen. Sie brauchen lediglich Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Postleitzahl.



Mitgliedsnummer
Postleitzahl
Bitte wählen Sie eine Postleitzahl.

Sie haben Ihre Mitgliedsnummer vergessen oder haben Fragen? Irgendetwas hat nicht funktioniert und es sind Schwierigkeiten aufgetreten?

Dann melden Sie sich bitte bei uns. Sie können sich gerne an die an die Geschäftsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V. wenden. Unter folgenden Kontaktdaten stehen wir Ihnen zur Verfügung:
E-Mail sekretariat@kontinenz-gesellschaft.de
Telefon +49 (0) 69 – 795 88 393

Ihr Siegel hat seine Gültigkeit verloren?
Die Anerkennung als Beratungsstelle ist für Ihre Patient:innen immer  auch der Nachweis, dass Sie stets nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft arbeiten. Deshalb erbringen Sie für die Anerkennung als Beratungsstelle den Nachweis für den Besuch von inkontinenzspezifischen Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen.
Die Anerkennung als Beratungsstelle erfolgt immer für drei Jahre. Wenn Ihr Siegel seine Gültigkeit verloren hat, dann ist Ihre Anerkennung als Beratungsstelle leider abgelaufen.
Es ist Zeit wieder den Nachweis für den Besuch der anerkannten Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen zu erbringen.
Sie können jederzeit einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Anerkennung als Beratungsstelle stellen.
Das hierfür notwendige Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Bereich Mitglieder.  Antrag Verlängerung Beratungsstelle - Deutsche Kontinenz Gesellschaft (kontinenz-gesellschaft.de)
Bis zur erneuten Anerkennung müssen wir Sie leider darauf hinweisen, dass Sie in Ihrer Internetseite und in Ihren Werbematerialien nicht länger auf die Beratungsstelle hinweisen dürfen.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 069-795 88 393 oder per E-Mail unter sekretariat@kontinenz-gesellschaft.de

Sie haben Ihre Mitgliedsnummer vergessen?
Sie sind sich nicht mehr sicher, wie Ihre Mitgliedsnummer lautete? Kein Problem!
Sie finden Ihre Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz auf Ihrem Beitragsbescheid oder Sie wenden sich einfach an die Geschäftsstelle.
Sie erreichen die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer +49 (0) 69 – 795 88 393 oder per E-Mail unter der E-Mail Adresse sekretariat@kontinenz-gesellschaft.de.

Nutzungsbedingungen für das Siegel „Anerkannte Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V.“
Bei dem Siegel „Anerkannte Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft“  handelt es sich um ein markengeschütztes Logo. Durch die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V.  wird Ihnen gestattet, das Siegel zu nutzen.
Sie dürfen das Siegel für Ihre Außendarstellung nutzen (z.B. auf Ihren Flyern, auf der Website, auf dem Briefpapier etc.) Die Nutzung des Siegels Beratungsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft unterliegt jedoch festgelegten Voraussetzungen.
Diese Voraussetzungen sind:

  1. Das Siegel ist an die Mitgliedschaft als Beratungsstelle in der Deutschen Kontinenz Gesellschaft gebunden.
  2. Das Siegel als Beratungsstelle darf nur während des Gültigkeitszeitraumes nach Erteilung verwendet werden.
  3. Das Siegel darf nicht mehr verwendet werden, wenn der Anerkennungszeitraum abgelaufen ist oder die Mitgliedschaft beendet ist.
  4. Das Siegel ist ein personenbezogenes Siegel. Das Siegel darf ausschließlich von der Person verwendet werden, die die Anerkennung als Beratungsstelle beantragt, die Kriterien auf Anerkennung erfüllt hat und auf deren Namen die Urkunde ausgestellt worden ist.
  5. Das Nutzungsrecht der geprüften Person ist ein nicht-ausschließliches Recht. Die Person ist nicht berechtigt, das eingeräumte Nutzungsrecht weiterzuvergeben oder unterzulizenzieren. Insbesondere ist die Abtretung sowie die Weitergabe des Siegels an Dritte untersagt.
  6. Wird das Siegel im Zusammenhang mit anderer Werbung eingesetzt, zum Beispiel im Rahmen einer Zeitungsanzeige, darf die Gesamtaussage der Werbung die Aussage des Siegels nicht verfälschen.
  7. Das Siegel der Beratungsstelle darf nur in der Gestalt verwendet werden, in der es der geprüften Person übermittelt wurde. Veränderungen des Designs, in der Farbe oder im Text und der Textart sind unzulässig. Zudem darf das Siegel nur als Ganzes dargestellt werden.
  8. Das Siegel darf nicht in einer Form verwendet werden, die den Ruf der Deutschen Kontinenz Gesellschaft schädigen könnte oder als irreführend angesehen werden kann.
  9. Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft haftet nicht für eine unzulässige Verwendung des Siegels.
  10. Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V.  bleibt Eigentümerin des Siegels und insoweit bestehender Marken- und Urheberrechte.