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Interstitielle Zystitis

Ihr Patient klagt über Schmerzen und Beschwerden beim Wasserlassen, über verstärkten Harndrang und möglicherweise auch über Inkontinenz? Eine bakterielle Blasenentzündung wurde bereits ausgeschlossen? Ihr Patient schildert, dass er bereits einen langen Leidensweg hinter sich hat?
Ihr Patient könnte auch an einer Interstitiellen Zystitis (IC) leiden.
Unter dem Begriff Interstitielle Zystitis oder chronisches Beckenschmerzsyndrom wird eine chronische Erkrankung verstanden, die nichts mit Bakterien oder einer bakteriellen Entzündung zu tun hat. Es handelt sich um eine in der Entstehung ungeklärte Erkrankung der Blase, die mit chronischen Schmerzen und Beschwerden beim Wasserlassen und verstärktem Harndrang einhergeht. Auch Inkontinenz kann hierzu gehören.

Wer ist betroffen?

Von IC sind mehr Frauen als Männer betroffen (Verhältnis 9:1). Typisch für das Alter bei Diagnosestellung ist um die 40 Jahre, im Prinzip können aber Patienten in jedem Alter erkranken.

Die Diagnose bedarf eines interdisziplinären Ansatzes: Die IC-Zentren

Die Diagnosestellung ist bei der Interstitiellen Zystistis nicht einfach zu stellen. Die Diagnosestellung dauert häufig lange, weil die Beschwerden sich mit anderen Erkrankungen der Blase, des Unterleibs oder der Knochen, Sehnen und Faszien im Becken überlappen können.
Die Interstitielle Zystitis muss deshalb von Prostata-Erkrankungen, anderen Blasenerkrankungen, Krankheiten des weiblichen Unterleibs und orthopädischen Krankheitsbildern abgegrenzt werden. Hierzu gehören Prostataentzündungen mit oder ohne Bakterien, eine Prostatavergrößerung, die Endometriose, Myome der Gebärmutter, Senkungszustände, Eileiterentzündungen, Beckenschiefstände, Gelenk- und Knochenfugen-Probleme. Es bestehen häufig auch harntraktferne Erkrankungen wie Fibromyalgie und andere.
Zwar ist diese Krankheit nicht heilbar, aber es gibt unterschiedliche Therapiemöglichkeiten und in der Regel lässt sich die Krankheit durch die Kombination verschiedener Medikamente zumeist gut einstellen. 
Weil es eine insgesamt seltene Erkrankung ist, empfiehlt sich die Überweisung an ein spezialisiertes Zentrum. In den IC-Zentren wird von den auf das Krankheitsbild spezialisierte Ärzte eines interdisziplinären Ansatzes in Diagnostik und Therapie verfolgt.

Die Kontaktdaten zu den IC-Zentren finden Sie hier: Interstitielle Zystitis (IC) – Deutsche Kontinenz Gesellschaft

Informationen für Ihre Patienten

Für Ihre Patienten haben wir ebenfalls die wichtigsten Informationen auf unserer Homepage zusammengestellt. Diese finden Sie hier: Interstitielle Zystitis (IC) – Deutsche Kontinenz Gesellschaft

Bamberger Gespräche 2018 zum Blasenschmerz-Syndrom/Interstitielle Zystitis

Gerne können Sie auch den Veranstaltungsband der Bamberger Gespräche 2018 bei der Geschäftsstelle der Deutschen Kontinenz Gesellschaft anfordern.
Die Seite für die Bestellungen finden Sie hier: Bestellformular – Deutsche Kontinenz Gesellschaft

elmiron® ist über internationale Apotheken erhältlich!

elmiron® ist verordnungs- und erstattungsfähig!
Es besteht eine EU-Zulassung

Indikation  N30.1  Interstitielle Zystitis

Elektronische Verordnung auch mit Freihandtext möglich
Zusatz: „elmiron mit EU-Zulassung!“

Wichtig: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit: Kodierung von N30.1

  • Patient muss zystoskopiert worden sein (in der Regel Distensionszystoskopie in Narkose), dabei  Dokumentation von Hunnerläsionen/-ulcera oder Glomerulationen
  • Leidensdruck muss vorhanden sein
  • Nach längerer Anwendung sollte eine objektivierbare Dokumentation vorliegen  (z.B. O’Leary-Sant Symptom Score)

Kostenablehnung der Krankenkasse?

  • Widerspruchsfrist des Patienten innerhalb eines Monats
  • Keine Angst vor Regress: über Arzneimittelversorgungsverträge der Ersatz- bzw. Primärkassen abgesichert, ansonsten Klageweg androhen
Nach  §73 Abs 1 AMG besteht für Arzneimittel, die in Deutschland nicht auf dem Markt sind, jedoch in der EU zugelassen und auf dem EU-Markt verfügbar sind, ein „Muss“ der Abgabe. Aber nur die EU-Version (=das in Europa zugelassene) elmiron ist verordnungsfähig und muss von der Krankenkasse erstattet werden!