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Hilfsmittel sind keine Sparposten: Keine Ausschreibungen für Hilfsmittel

Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e. V. lehnt Ausschreibungen für Inkontinenzhilfen ab. Sie fordert, aufsaugende und ableitende Hilfsmittel im Gesetz ausdrücklich davon auszunehmen. Lebensqualität und Teilhabe darf nicht dem Preis geopfert werden. Die Bedarfsgerechte Versorgung muss aufrechterhalten bleiben. Inkontinenzberatung ist verpflichtend einzuführen. 

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Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Krankenkassen wieder erlauben, Hilfsmittel auszuschreiben. Die Änderungsanträge liegen im Bundestag vor. Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit ist für den 7. Oktober 2026 angesetzt. Der Gesetzgeber hatte Ausschreibungen 2019 abgeschafft, um die Versorgungsqualität nicht zu gefährden. 

Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Inkontinenz oder Beckenbodenfunktionsstörungen. Viele von ihnen sind dauerhaft auf Hilfsmittel angewiesen. Wer die Blase täglich selbst mit einem Katheter entleert, braucht Schulung und eine vertraute, fachkundige Begleitung. Ein Anbieterwechsel nach jeder Vergaberunde gefährdet diesen Versorgungserfolg. 

Bei Inkontinenzhilfen gibt es kein Preisproblem, das Ausschreibungen lösen könnten. Für ableitende Hilfsmittel wie Katheter gelten seit 2007 Festbeträge. Bei aufsaugenden Hilfsmitteln haben einzelne Krankenkassen ihre Pauschalen bereits um 22 bis 29 Prozent gesenkt. Schon 2024 zahlten Betroffene bei fast jeder dritten Versorgung mit Inkontinenzhilfen privat auf. 

Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e. V. fordert:

  • Aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen von Ausschreibungen ausnehmen.
  • Qualität verbindlich vorgeben, wo dennoch ausgeschrieben wird: Qualität mindestens gleichrangig mit dem Preis, Auswahl zwischen mehreren Produkten, Beratung und Versorgung ohne Aufzahlung.
  • Transparenz vor Ausschreibung: die vom GKV-Spitzenverband selbst geforderte gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Aufzahlungen einführen.
  • Nicht im Eilverfahren entscheiden: die Hilfsmittelregelung in der Anhörung am 7. Oktober ausdrücklich einbeziehen; erst nach Folgenabschätzung und aktueller Berechnung der Einsparungen entscheiden.
  • Mittelfristig die Hilfsmittelberatung gesondert vergüten – auf Grundlage der S2k-Leitlinie „Hilfsmittelberatung bei Harninkontinenz“ (AWMF-Register 043-054).

Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e. V. teilt das Ziel stabiler Beiträge. Steuern sollte die Politik aber über Qualität und bedarfsgerechte Versorgung, nicht über Ausschreibungen.